Stadt Neu-Ulm
Gewerbemeldungsdienst
Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.
Wichtig!
Über unseren Onlinedienst haben Sie nun die Möglichkeit, die notwendigen Formulare bequem von Ihrem eigenen PC aus auszufüllen. Dies entbindet Sie aber nicht vom Gang in das Rathaus. Die Meldung wird nur dann wirksam, wenn Sie beim Fachamt innerhalb von 14 Tagen persönlich vorsprechen und Ihre Unterschrift leisten. Ansonsten betrachten wir Ihre Online-Anmeldung als unwirksam und löschen diese. Die Daten werden im Gewerbeamt zur Verfügung gestellt und bei Ihrem Besuch eingelesen.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus:
Sollten Sie eine Frage haben, welche Ihnen diese Internetseiten nicht beantworten können, erreichen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter wie folgt: